Stiftungszweck
Die Kulturstiftung der Länder hat die Förderung und Bewahrung von Kunst und Kultur nationalen Ranges zur Aufgabe.
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
- die Förderung des Erwerbs besonders wichtiger und bewahrungswürdiger Zeugnisse für die deutsche Kultur, vor allem wenn deren Abwanderung ins Ausland verhindert werden soll oder wenn sie aus dem Ausland zurückerworben werden sollen;
- die Förderung von und die Mitwirkung bei Vorhaben der Dokumentation und Präsentation deutscher Kunst und Kultur;
- die Förderung zeitgenössischer Formen und Entwicklungen von besonderer Bedeutung auf dem Gebiet von Kunst und Kultur;
- die Förderung von überregional und international bedeutsamen Kunst- und Kulturvorhaben.
> Satzung
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