Aufgaben
Kunst- und kulturhistorische Ausstellungsprojekte

- Plakat zur Landesausstellung 2011 in Sachsen-Anhalt: „Der Naumburger Meister – Bildhauer und Architekt im Europa der Kathedralen“
Seit 2009 stellen die 16 Länder der Kulturstiftung der Länder wieder Mittel zur Förderung kunst- und kulturhistorische Ausstellungen von herausragender Bedeutung zur Verfügung. Seit ihrer Gründung 1988 bis 2005 waren bereits rund 250 Ausstellungen mit Mitteln des Bundes über die Kulturstiftung der Länder gefördert worden.
Gefördert werden:
- kunst- und kulturhistorische Ausstellungen von herausragender Bedeutung
- in der Regel mit einem Budget über 500.000 €
- mit regionaler Verankerung bei zugleich internationaler Bedeutung
- mit einer Thematik, die entwickelt ist aus Phänomenen, Ereignissen, Kulturlandschaften, Orten oder Sammlungen in Deutschland
- mit wissenschaftlicher Erarbeitung durch die ausstellende Einrichtung, ausgehend von den eigenen Beständen, die den Kern oder einen Schwerpunkt der Ausstellung bilden
- mit Vorbildcharakter durch eine interdisziplinäre Erarbeitung sowie eine besucherorientierte Präsentation und Vermittlung
- bei denen wissenschaftliche Ergebnisse und Investitionen in den Einrichtungen dauerhaft wirksam bleiben
Nicht gefördert werden Ausstellungen, die ausschließlich im Ausland stattfinden.
Informationen zur Antragstellung finden Sie hier.
