Antragstellung
Publikations- und Dokumentationsförderung
Die Kulturstiftung der Länder fördert Publikations- und Dokumentationsvorhaben, die in engem thematischen Zusammenhang mit ihren Förderschwerpunkten stehen, so z.B. Kongresspublikationen oder Verlustdokumentationen. So konnten in der Vergangenheit zahlreiche Museen die Dokumentationen ihrer Verluste veröffentlichen wie u.a. die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg oder das Deutsche Historische Museum Dresden.
Literaturförderungen gewährt die Kulturstiftung der Länder nicht; ebenso keine Druckkostenzuschüsse (für z.B. Dissertationen oder Fundraisingbroschüren).
Anträge für eine Publikations- und Dokumentationsförderung können von allen öffentlich zugänglichen deutschen Museen, Bibliotheken und Archiven gestellt werden. Wir bitten Sie jedoch, sich zuvor mit der Kulturstiftung der Länder in Verbindung zu setzen.
