Antragstellung

Erwerbungsförderung

Die Kulturstiftung der Länder fördert die Erwerbung von Kunstwerken und kulturellen Zeugnissen, die für Deutschland von besonderer Bedeutung sind. Die Kulturstiftung der Länder beteiligt sich an Erwerbungen anteilig; Komplettfinanzierungen können nicht gewährt werden.

Anträge können von allen öffentlich zugänglichen deutschen Museen, Bibliotheken und Archiven gestellt werden. Die Anträge erfolgen schriftlich und mit einer Abbildung des Erwerbungswunsches versehen an den Vorstand der Kulturstiftung der Länder; Antragsformulare gibt es nicht.

Bitte lesen Sie vor der Antragstellung die untenstehenden Ausführungen und informieren Sie sich auch in der Rubrik Häufig gestellte Fragen. Falls weitere Fragen offen bleiben, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch.

Zur Begründung Ihres Erwerbungswunsches erläutern Sie bitte folgende Aspekte:

1. Die herausragende kunst- und kulturhistorische Bedeutung des Objektes
2. Die Bedeutung des Objektes für die Sammlung Ihres Hauses
3. Der Erhaltungszustand des Objektes
4. Die Provenienz des Objektes
5. Der Finanzierungsplan

Die Kulturstiftung der Länder wird sich nach Eingang des Antrages gerne mit Ihnen in Verbindung setzen.

Erst hiernach werden in einem zweiten Schritt zwei unabhängige, von der Kulturstiftung der Länder beauftragte Fachgutachter um Stellungnahmen zu dem Erwerbungswunsch gebeten. Die Gutachten dienen dem Vorstand und den Gremien zur Entscheidungsfindung.

Die Auswahl der Gutachter nimmt die Kulturstiftung der Länder nach Rücksprache mit der antragstellenden Institution vor.

Bei positiver Bewertung der Gutachten benötigt die Kulturstiftung der Länder eine befürwortende Stellungnahme seitens des jeweiligen Landes zum Antrag – als Nachweis der Kenntnisnahme und des Einverständnisses des Landes. Die schriftliche Befürwortung des Landes wird von der antragstellenden Institution bei dem jeweiligen für die Kultur zuständigen Ministerium erbeten; hierzu sollte der Antragsteller dem Ministerium die notwendigen Informationen über den Erwerbungswunsch zukommen lassen.

Die Gremien der Kulturstiftung der Länder, das Kuratorium und der Stiftungsrat, tagen zweimal im Jahr, im Frühling und im Herbst. Alle notwendigen Unterlagen

1. Antrag (inkl. Finanzierungsplan)
2. Zwei Gutachten
3. Befürwortung des Landes
4. Nach Rücksprache Abbildung(en) in 90facher Ausführung und eine digitale Bildvorlage in 300 dpi, Größe A4, auf CD-Rom

sollten daher bis spätestens vier Wochen vor der Sitzung des Kuratoriums in der Geschäftsstelle der Kulturstiftung der Länder eingegangen sein.


Nach positivem Entscheid seitens des Stiftungsrates bzw. des Vorstandes der Kulturstiftung der Länder erhalten Sie einen Zuwendungsvertrag mit allen weiteren Informationen, insbesondere über die öffentliche Präsentation und die eventuelle Publikation.