Antragstellung

Ausstellungsförderung

Anträge zur Ausstellungsförderung sind so frühzeitig wie möglich – spätestens bis 1. Juni jedes Jahres – an die Kulturstiftung der Länder zu richten. Bis zum Ende des Jahres entscheidet der Stiftungsrat der Kulturstiftung der Länder über die Förderung.

Dem Antrag sind beizufügen:

  • Ausführliche Konzeption, Objektliste, museumspädagogisches Konzept und Zeitplan 
  • Kosten- und Finanzierungsplan einschließlich der Eigenmittel und -leistungen sowie der erwarteten Einkünfte und der beantragten und anderweitig bewilligten Förderungen

Weitere Informationen zu den Förderrichtlinien finden Sie hier.