Die Kulturstiftung der Länder fördert gemäß Satzung die Erwerbung, Bewahrung und Vermittlung von Kunstwerken und kulturellen Zeugnissen, die für Deutschland von besonderer Bedeutung sind.

- Detail der Nibelungenhandschrift C, um 1230
Anträge können von allen öffentlich zugänglichen deutschen Museen, Bibliotheken und Archiven gestellt werden. Privatpersonen können von der Kulturstiftung der Länder nicht gefördert werden.
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