Antragstellung

Die Kulturstiftung der Länder fördert gemäß Satzung die Erwerbung, Bewahrung und Vermittlung von Kunstwerken und kulturellen Zeugnissen, die für Deutschland von besonderer Bedeutung sind.

Detail der Nibelungenhandschrift C, um 1230

Anträge können von allen öffentlich zugänglichen deutschen Museen, Bibliotheken und Archiven gestellt werden. Privatpersonen können von der Kulturstiftung der Länder nicht gefördert werden.